Kunstrückgabegesetz

Das Kunstrückgabegesetz wurde 1998 beschlossen und zuletzt 2023 novelliert. Ziel des Gesetzes ist es, Sammlungsgegenstände aus den österreichischen Bundesmuseen, der Österreichischen Nationalbibliothek und dem Bundesmobiliendepot, die im Zuge oder als Folge der NS-Gewaltherrschaft in den Besitz des Bundes gelangt und bislang nicht restituiert worden sind, an die ursprünglichen Eigentümerinnen und Eigentümer oder deren Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger zurückzugeben.