Ausfuhrmaterialien

Das österreichische Ausfuhrverbotsgesetz geht auf das Jahr 1918 zurück und regelt, in enger Verbindung mit dem Denkmalschutzgesetz von 1923, die Ausfuhr von „Gegenständen von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung“. Während der NS-Herrschaft wurde das Ausfuhrverbot zu einem Instrument des behördlich akkordierten „Kunstraubs“, die verhängten Ausfuhrsperren stellten eine Vorstufe der Enteignung dar. In den Jahren nach 1945 wurde das Gesetz auch auf rückgestellte Objekte angewendet. Dieses in der Zweiten Republik fortgesetzte Unrecht wurde durch das Kunstrückgabegesetz korrigiert, das die Übereignung auch dieser Objekte an die früheren EigentümerInnen bzw. ihrer ErbInnen ermöglicht.

Das Archiv des Bundesdenkmalamtes verfügt über einen umfangreichen Bestand an Ausfuhrmaterialien aus dem Dokumentationszeitraum 1918 bis 1977, die eine Quelle für Nachforschungen zu Entzug und zu seinerzeit erfolgten Restitutionen darstellen können.