Kunstrückgabebeirat

Der Kunstrückgabebeirat ist gemäß § 3 des Kunstrückgabegesetzes beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichtet. Seine Mitglieder werden vom Bundesminister bestellt und setzen sich zusammen aus VertreterInnen der Bundesministerien für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, für Finanzen, für Justiz, für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport sowie für Landesverteidigung, außerdem aus von der Österreichischen Universitätenkonferenz nominierten ExpertInnen auf dem Gebiet der Geschichte und der Kunstgeschichte und – mit beratender Stimme – einem/einer VertreterIn der Finanzprokuratur.

Der Kunstrückgabebeirat tagt mehrmals im Jahr und fasst dabei – auf Basis der von der Kommission für Provenienzforschung vorgelegten Dossiers – Beschlüsse, die als Empfehlungen an die für die jeweiligen Sammlungen zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister gerichtet werden. Alle Beschlüsse, in denen sich aktuell auch kompakte Zusammenfassungen der Provenienzdossiers finden, werden im Volltext veröffentlicht.