Kommission für Provenienzforschung

Die Kommission für Provenienzforschung wurde im Februar 1998 beim für Kultur zuständigen Bundesministerium eingerichtet. Ihre Aufgabe gemäß § 4a Kunstrückgabegesetz besteht im Wesentlichen darin, die österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen hinsichtlich Objekten zu erforschen, die im Zuge oder als Folge von NS-verfolgungsbedingten Entziehungen in das Eigentum der Republik Österreich gelangten. Dementsprechend werden sämtliche Erwerbungen ab dem Jahr 1933 bis in die Gegenwart von den im Auftrag der Kommission tätigen ProvenienzforscherInnen systematisch untersucht; Hinweise von Betroffenen oder deren Familien werden dabei aufgegriffen, sind jedoch nicht Voraussetzung für die Erforschung eines potenziellen Rückgabefalls. Die von der Kommission erarbeiteten Falldossiers und Berichte dienen als Grundlage für die Empfehlungen des Kunstrückgabebeirats.

Ist der/die zuständige BundesministerIn einer Rückgabeempfehlung gefolgt, erfolgt die Ermittlung der übereignungsberechtigen Personen durch die ExpertInnen im Büro der Kommission. Aufgrund der Shoah bzw. der Verfolgung und Vertreibung der früheren EigentümerInnen gelingt die Erbensuche fast ausschließlich durch extensive internationale Recherchen. Stehen die RechtsnachfolgerInnen fest, kann die Ausfolgung des zur Rückgabe empfohlenen Objektes durchgeführt werden.

Darüber hinaus leisten die Mitglieder der Kommission wesentliche Beiträge zur Grundlagenforschung im Bereich des Vermögensentzugs im Nationalsozialismus, des nationalsozialistischen Kunstraubs und diverser verwandter Themen. Verschiedene (Publikations-)Projekte der Kommission, wie beispielsweise das Online-Lexikon der österreichischen Provenienzforschung, leisten einen wesentlichen Beitrag zur Sichtbarmachung der vielfältigen Forschungsergebnisse sowie zur Intensivierung des internationalen Austauschs für ForscherInnen und insbesondere auch Betroffene, aber auch die interessierte Öffentlichkeit.